2.5 zwischen dem 13. Oktober 2015 und dem 24. November 2015, mehrfach begangen mit dem Renault Clio .________ (Kontrollschildnummer) und einem Personenwagen mit dem ausländischen Kontrollschild .________; 3. des Missbrauchs von Ausweisen und Schildern, begangen im Januar und Februar 2016 im Kanton CP.________. 110 C. Im Zivilpunkt verfügt bzw. festgestellt wurde, dass A.________ anerkennt: 1. K.________ einen Betrag von CHF 45‘500.00 sowie eine Parteientschädigung von CHF 6‘006.25 zu schulden;