58.1 Erstinstanzliches Verfahren Der amtliche Verteidiger, Rechtsanwalt B.________, stellte am 26. September 2016 ein Gesuch um Vorschusszahlung (inkl. Honorarnote; pag. 18 464 ff.). Dieses Gesuch wurde gutgeheissen und es wurde ihm für das erstinstanzliche Verfahren gemäss der eingereichten und für angemessen erachteten Honorarnote für die Zeit vor dem 29. September 2016 ein Kostenvorschuss von insgesamt CHF 7‘855.40 ausbezahlt (pag. 18 464).