106 kürzlich verstorbenen Vater erwarte, aber momentan nicht an das Geld herankäme, da er und sein Vater eine gemeinsame Vollmacht mit Kollektivunterschrift gehabt hätten (vgl. edierte Akten ST.2018.18430). Das Verhalten des Beschuldigten ist verwerflich. Insgesamt erachtet die Kammer eine Erhöhung der Strafe um 2 Monate als angezeigt. 55.3 Strafempfindlichkeit Es kann festgehalten werden, dass eine mediale Inszenierung stattfand. Dies dürfte am Beschuldigten nicht spurlos vorbei gegangen sein.