Das Untersuchungsrichteramt St. Gallen verurteilte den Beschuldigten mit Strafbefehl vom 20. August 2018 wegen versuchten Betrugs. Aus der Umschreibung des Sachverhalts geht hervor, dass der Beschuldigte deckungsgleich zu den vorliegend beurteilten Betrugsvorwürfen vorging. Er habe der Geschädigten erzählt, dass er sich in einem finanziellen Engpass befinde, am Nachmittag drei Zuchtpferde aus Holland kämen und er das Geld dringend benötige. Er habe ihr erklärt, dass er eine grosse Erbschaft von insgesamt CHF 950‘000.00 von seinem