bzw. der BF.________ AG abgetreten habe, antwortete der Beschuldigte, dass der Kiesvertrag aber noch bestehe. Nochmals darauf hingewiesen, dass er diesen abgetreten habe, führte der Beschuldigte aus, dass ihm das schon klar sei, es aber darauf ankomme, wer noch abbaue (pag. 21 583, Z. 28-34). Der Beschuldigte erwartet weiterhin Zahlungen und bestreitet damit nach wie vor, nicht rückzahlungsfähig oder -willig gewesen zu sein, obwohl ihm seitens der BF.________ SA kein Guthaben mehr zusteht und er auch aus dem Vertrag mit der AR.________ AG mit keinem Erlös mehr rechnen durfte.