Der Beschuldigte bestätigte die Ausführungen im Leumundsbericht. Ergänzend hielt er anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung fest, dass er den Betrieb 1990/1991 von seinem Vater übernommen habe (pag. 21 578, Z. 36-38). Ab und zu habe der Hof Erträge abgeworfen. Es sei nicht immer gleich gewesen. Es sei aber gut gewesen (pag. 21 579, Z. 1 f.). Anschliessend sei die Scheidung von seiner Frau erfolgt. Danach sei es schlechter und schwieriger geworden (pag. 21 579, Z. 4-6). Der Beschuldigte führte aus, dass der Hof eigentlich an BB.________ verkauft worden sei und nicht an BA.________. Dieser habe den Hof dann seiner Frau überschrieben.