bericht vom 5. Januar 2019 kann zu den finanziellen Verhältnissen des Beschuldigten entnommen werden, dass sein Einkommen 2016 beim Steueramt der Gemeinde BO.________ (CP.________ (Kanton)) definitiv auf CHF 32‘900.00 und 2017 provisorisch auf CHF 34‘700.00 festgelegt worden sei. Bislang seien keine Steuerrechnungen bezahlt worden. Wie hoch die Steuerschulden seien, sei nicht bekannt (pag. 21 475). Weiter hält der Leumundsbericht fest, dass der Beschuldigte bis zum 1. Juni 2017 alleine in O.________(Ort) (CP.________ (Kanton)) in einem einfachen Zimmer im Reitstall gelebt habe. Am 1. Juni 2017 sei die Mietausweisung erfolgt.