55. Täterkomponenten 55.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Die Vorinstanz führte zum Vorleben und den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten Folgendes aus (pag. 18 689, S. 185 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): «A.________ durchlebte eine normale Kindheit und Jugend und konnte als Landwirt mit Meisterprüfung eine gute Ausbildung absolvieren. Er heiratete und bekam vier Söhne. Zudem machte er eine politische Karriere und war zwölf Jahre Grossrat. Mit anderen Worten verlief sein Leben lange in geordneten Bahnen. Was A.________