54.2 Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz 54.2.1 Fahren ohne Berechtigung (mehrfach begangen) Mit Verfügung vom 2. Februar 2015 hielt die Abteilung Administrativmassnahmen im Strassenverkehr des Kantons P.________(Ort) fest, dass dem Beschuldigten der Führerausweis am 22. Dezember 2014 durch die Polizei wegen Verdachts auf Führen eines Personenwagens in angetrunkenem Zustand abgenommen wurde. Die Auswertung der Blutanalyse des IRM Zürich hat eine qualifizierte Blutalkoholkonzentration von 1,79 g/kg ergeben. Dem Beschuldigten wurde daher der Führerausweis bis zur Abklärung der Fahreignung vorsorglich entzogen (pag.