_ (Kanton), welches die Bestätigung der Auszahlung einer Erbschaft über den Verkauf der Liegenschaft AV.________ in den nächsten Tagen bis spätestens 15. Dezember 2014 auf das Konto des Beschuldigten im Betrag von CHF 1‘542‘538.80 beinhaltete, als sogenanntes Beweisstück gegenüber diversen Geschädigten verwendete, um den Erhalt der Erbschaft zu untermauern und insbesondere seine Rückzahlungsfähigkeit zu belegen, hat er eben dieses Vertrauen missbraucht. Wie die Vorinstanz zutreffend ausgeführt hat, stehen Fälschungsdelikte in einem engen sachlichen Zusammenhang mit Betrugsdelikten.