Geschütztes Rechtsgut ist das Vertrauen, welches im Rechtsverkehr einer Urkunde als einem Beweismittel entgegengebracht wird. Rechtsgut ist somit der Schutz der Sicherheit und der Zuverlässigkeit des Rechtsverkehrs mit Urkunden als Beweismittel und das öffentliche Vertrauen in den Urkundenbeweis (BOOG, in: Basler Kommentar, Schweizerisches Strafgesetzbuch, 4. Aufl. 2019, N. 5 zu vor Art. 251). Indem der Beschuldigte das Schreiben der Gemeinde N.________(Ort)/CN.________ (Kanton), welches die Bestätigung der Auszahlung einer Erbschaft über den Verkauf der Liegenschaft AV.