54. Asperation für die weiteren Delikte In einem nächsten Schritt sind die Strafen für die neu zu beurteilenden Delikte (Urkundenfälschung und Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz) festzusetzen sowie die Vorstrafe vom 15. August 2016 zu berücksichtigen. Die Einsatzstrafe ist hierfür angemessen zu erhöhen. 54.1 Urkundenfälschung (mehrfach begangen) Geschütztes Rechtsgut ist das Vertrauen, welches im Rechtsverkehr einer Urkunde als einem Beweismittel entgegengebracht wird.