Das Verhalten des Beschuldigten ist als zielgerichtet und fokussiert zu bezeichnen. Der Beschuldigte handelte skrupellos und mit einer ausgeprägten kriminellen Energie. 21.2.3 Fazit zur objektiven Tatschwere Anknüpfend an den Deliktsbetrag von CHF 1‘472‘400.00 (vollendet) und mind. CHF 20‘000.00 (versucht), der grossen Anzahl Geschädigter sowie der verwerflichen Vorgehensweise des Beschuldigten geht die Kammer – im Verhältnis zum Strafrahmen – von einem gerade noch leichten bis mittleren Verschulden aus.