Auch für die Kammer steht bei der Beurteilung der Art und Weise der Herbeiführung des Erfolgs die Vorgehensweise des Beschuldigten und dessen Opferauswahl im Vordergrund. Der Beschuldigte wendete ein erhebliches Mass an Zeit und Energie für seine deliktische Tätigkeit auf. Nicht nur, dass er sehr genau durchdachte, wen er wann und wo um ein Darlehen bat und welche Geschichte er hierfür am Besten wiedergab, sondern bediente er sich teilweise auch gefälschter Dokumente, um seine Ausführungen zu untermauern. Das Verhalten des Beschuldigten ist als zielgerichtet und fokussiert zu bezeichnen.