Dies oft nur um einen Ehrenmann, Nachbarn, Freund oder «Mitgewerbler» zu unterstützen. Die Aussicht auf hohe Zinsen, zu denen der Beschuldigte einzelne gar drängte, vermag unter Umständen mit ausschlaggebend für die Gewährung der Darlehen gewesen sein, ist aber nicht verschuldensvermindernd zu berücksichtigen. Das Ausmass des verschuldeten Erfolgs ist deshalb als erheblich zu bezeichnen. 51.1.2 Art du Weise der Herbeiführung der Rechtsgutverletzung resp. Verwerflichkeit des Handels (kriminelle Energie)