Dieser Umstand führt aber angesichts der noch immer enormen Anzahl Geschädigter und der hohen Deliktssumme von CHF 1‘472‘400.00 (vollendet) und mind. CHF 20‘000.00 (versucht) zu keiner Verschuldensreduktion. Bei den Geschädigten handelte es sich teilweise um einfachere und ältere Personen, die für sie existentielle Beträge als Darlehen an den Beschuldigten vergeben haben. Der Verlust des Geldes war für einen Teil der Geschädigten sehr schwer verkraftbar. Dies oft nur um einen Ehrenmann, Nachbarn, Freund oder «Mitgewerbler» zu unterstützen.