Gerade dass er sich die Geschädigten in seinem engeren persönlichen Umfeld suchte, erachtet das Gericht als straferhöhend, er schädigte die betroffenen Personen nicht „nur“ an ihrem Vermögen, sondern raubte ihnen auch das Vertrauen in ihre Mitmenschen. Auch wenn einige der Geschädigten angaben, der Verlust sei für sie zu ertragen, war er zumindest für einige nicht leicht zu verkraften. In diesem Sinn fällt besonders zum Nachteil von A.________ das Ehepaar Z.________ auf, das die ganze Altersvorsorge von Frau Z.________ verlor, nur weil A.________ den Reithof in O.________(Ort) unbedingt und ohne Eigenmittel übernehmen wollte.»