18 684 f., S. 180 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): «Das Ausmass des verschuldeten Erfolgs ist zweifellos gross. A.________ schädigte 33 Privatpersonen (wurden in 27 Anklageziffern zusammengenommen) vollendet am Vermögen und versuchte es bei einer weiteren Privatperson. Bei den Geschädigten handelt es sich zumeist um einfachere, teilweise auch ältere Menschen, die ihm aufgrund seines Status als ehemaliger Grossrat des Kantons CN.________, Gantrufer, Landwirt und „Ehrenmann“ praktisch blind vertraut hatten.