98 51. Strafzumessung für die Einsatzstrafe (gewerbsmässiger Betrug) 51.1 Objektive Tatkomponenten 51.1.1 Ausmass des verschuldeten Erfolgs bzw. Schwere der Verletzung des betroffenen Rechtsguts Die Vorinstanz hielt zur objektiven Tatkomponente des Ausmasses des verschuldeten Erfolgs Folgendes fest (pag. 18 684 f., S. 180 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): «Das Ausmass des verschuldeten Erfolgs ist zweifellos gross.