Zusammenfassend kommt auch die Kammer zum Schluss, dass der Beschuldigte mittels der deliktischen Gelder einen Grossteil seines Einkommens generierte. Infolge der grossen Anzahl Geschädigter und des hohen Deliktsbetrags übte der Beschuldigte die deliktische Tätigkeit somit nach Art eines Berufes aus. Gestützt auf die obigen Ausführungen ist der Beschuldigte des gewerbsmässigen Betrugs sowie des Versuchs dazu in 27 Fällen, im Deliktsbetrag von total CHF 1‘472‘400.00 (vollendet) und CHF 20‘000.00 (versucht) begangen zwischen Mai 2011 und Frühling 2016 schuldig zu erklären. IV. Strafzumessung