Der Beschuldigte war sich dessen durchaus bewusst. Wie aus den vorstehenden Ziffern hervor geht, wusste er, dass er neben der Begleichung seiner übrigen Schulden, nicht in der Lage sein wird, die Darlehen zurückzuzahlen. Indem sich der Beschuldigte immer wieder aufs Neue auf die Erträge aus dem Kiesvorkommen und die Erbschaft berief, machte er sich etwas vor. Zusammenfassend kommt auch die Kammer zum Schluss, dass der Beschuldigte mittels der deliktischen Gelder einen Grossteil seines Einkommens generierte.