94 hervor, dass sich der Beschuldigte seine Betrugsopfer gezielt und gekonnt ausgesucht hat. Mit den ihm gewährten Darlehen stopfte der Beschuldigte Löcher, zahlte laufende Rechnungen und hielt seinen Lebensstandard aufrecht. Das ergibt sich für die Kammer daraus, dass er trotz der Darlehen von über CHF 90‘000.00 im Jahr 2013, von über CHF 450‘000.00 im Jahr 2014, von über CHF 810‘000.00 im Jahr 2015 sowie von weiteren CHF 172‘000.00 im Jahr 2016 seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkam.