Fest steht, dass der Beschuldigte nachdem er die Anstellung auf dem elterlichen Hof verlor, kein geregeltes Einkommen mehr erzielte. Demzufolge überrascht es nicht, dass der Beschuldigte 2011 erstmals ein Darlehen aufnahm und sich die Darlehensaufnahme in den folgenden Jahren kontinuierlich steigerte. In den Jahren 2011 bis 2016 nahm der Beschuldigte gemäss den vorstehenden Ziffern 27 Betrugshandlungen durch Darlehensaufnahmen vor, wobei der Betrug zum Nachteil des Geschädigten AL.________ im Versuchsstadium geblieben ist.