93 Zusammenfassend kommt die Kammer in 27 von 28 noch zu beurteilenden Vorfällen zu einem Schuldspruch wegen Betrugs. Der Gesamtdeliktsbetrag beträgt CHF 1‘472‘400.00 (vollendet) und mindestens CHF 20'000.00 (versucht). 49.1 Rechtliche Ausführungen zur Qualifikation gemäss Art. 146 Abs. 2 aStGB Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts liegt der Ansatzpunkt für die Definition der Gewerbsmässigkeit im berufsmässigen Handeln.