ihn falsch verstanden. Er habe ihn gefragt, ob er etwas Geld hätte, welches er ihm kurzfristig hätte geben können (pag. 05 012 006, Frage 28). Der Beschuldigte griff auf die altbewährte Geschichte der angeblichen Erbschaft, des Kiesvorkommens und seines vorübergehenden finanziellen Engpasses zurück. Die Kammer gelangt ebenfalls zum Ergebnis, dass der Beschuldigte AL.________ sodann auch das Schreiben der Gemeinde N.________(Ort) vorgelegte. Die Vorinstanz hielt hierzu zutreffend fest, dass AL.