Weil aber AL.________ das Schreiben detailreich umschreiben konnte und sich diese Umschreibung mit den in den Akten befindenden Schreiben der Gemeinde N.________(Ort) deckt, kommt das Gericht zum Schluss, dass A.________ AL.________, wie von 90 diesem geltend gemacht, ein Schreiben der Gemeinde N.________(Ort) vorgelegt hatte. Mit diesem Schreiben wollte A.________ seine Kreditwürdigkeit belegen. Weil AL.________ die gesamten Umstände ungewöhnlich vorkamen, kam es zu keiner Darlehensgewährung.»