_, A.________ nahm das Darlehen auch auf seiner „Liste Gläubiger A.________“ vom Dezember 2015 auf und im nachträglich erstellten Darlehensvertrag wird eine bei Darlehensgewährung vereinbarte Rückzahlung im Dezember 2014 genannt. Für das Gericht ist damit sachverhaltsmässig erstellt, dass AK.________ dem ihm zuvor nicht bekannten A.________ im Dezember 2014 ein Darlehen über CHF 3‘500.00 gewährte. Dass A.________ aussagte, er kenne AK.________ schon länger, erklärt sich das Gericht entweder damit, dass er AK.________ mit dessen Onkel verwechselte, oder, dass er den Überblick über seine Darlehensgeber schlicht verloren hatte.