46. AK.________ 46.1 Sachverhalt und Beweiswürdigung Für die Zusammenfassung des Sachverhalts gemäss Anklageschrift, der vorhandenen Dokumente sowie der Aussagen des Beschuldigten kann auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 18 640 f., S. 136 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Diese präsentierte die vorhandenen Beweismittel umfassend und korrekt. Beweiswürdigend hielt die Vorinstanz zum Geschädigten AK.________ Folgendes fest (pag.