Der Beschuldigte war zudem keineswegs ehrlich, was seine finanzielle Situation anbelangt. Der Beschuldigte war Ende 2015 bereits sehr hoch verschuldet. Dennoch stellte der Beschuldigte die Situation so dar, als wäre er aufgrund seines kürzlich verstorbenen Vaters in eine kurzfristige finanzielle Notlage geraten. Der Beschuldigte schilderte dem Geschädigten AJ.________, dass es ein Kieskonto gegeben habe, wobei er und sein Vater unterschriftenberechtigt gewesen seien. Bis zur vollständigen Regelung der Erbschaft habe er nun keinen Zugriff auf dieses Konto. Es sei sehr kurzfristig und er führte aus, dass er das Geld für den Betrieb und den Lohn seiner Angestellten benötige (pag.