_, ein selbstständiger Dachdecker aus CF.________, CP.________ (Kanton), ist für das Gericht ein eindrückliches Beispiel dafür, wie es A.________ gelang, andere „Gewerbler“ aus der Region für sich einzunehmen. Die Aussagen von AJ.________ blieben unbestritten. Das Gericht erachtet diese als glaubhaft und stellt beweiswürdigend vollumfänglich auf diese ab. Erstellt ist daher, dass sich die beiden Männer zuvor eigentlich nicht gekannt hatten, als A.________ AJ.________ um ein Darlehen über CHF 20‘000.00 bat und ihm einen hohen Zins von CHF 4‘000.00 bzw. 3‘000.00 versprach. Dabei erzählte A.______