45. AJ.________ 45.1 Sachverhalt und Beweiswürdigung Für die Zusammenfassung des Sachverhalts gemäss Anklageschrift, der vorhandenen Dokumente sowie der Aussagen von AJ.________ sowie des Beschuldigten kann auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 18 637 ff., S. 133-135). Diese präsentierte die vorhandenen Beweismittel umfassend und korrekt. Beweiswürdigend hielt die Vorinstanz zum Geschädigten AJ.________ Folgendes fest (pag. 18 639, S. 135 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): «AJ.________, ein selbstständiger Dachdecker aus CF.