So ist C.________ bereits seit über 50 Jahren in diesem Geschäft tätig und ist noch nie einem solchen Lügner begegnet. Er hat immer gestützt auf viel Vertrauen gearbeitet und dachte nicht, dass es solche Menschen gibt (pag. 05 108 003, Z. 55-57). Er durfte auf die Ausführungen des Beschuldigten und das ihm vorgelegte Dokument der Gemeinde N.________(Ort) vertrauen. Wie bereits die Vorinstanz gelangt auch die Kammer zum Schluss, dass dem Geschädigten auch hinsichtlich der späteren Darlehen keine Leichtsinnigkeit vorzuwerfen ist.