05 108 003, Z. 57 f.), das überzeugend gefälschte Dokument der Gemeinde N.________(Ort) sowie die angeblichen Sicherheiten im Hinblick auf die arglistige Täuschung besonders hervorzuheben. Darüber hinaus verlieh er seinen Ausführungen durch das in Aussicht stellen eines Auftrags zur Erbauung einer Lagerhalle weitere Glaubwürdigkeit und untermauerte damit seine lediglich kurzfristigen Liquidationsprobleme. Infolge dessen kann dem damals 82- jährigen C.________ nicht vorgeworfen werden, dass er keine weiteren Abklärungen getätigt hatte. So ist C._______