Er habe den Beschuldigten zuvor nicht gekannt und habe diesem dennoch mehrere Darlehen gewährt. Indem Verträge verfasst und Sicherheiten verlangt worden seien, habe der Geschädigte das Ganze doch hinterfragt. Dennoch habe er eine Überprüfung unterlassen. Es handle sich um eine spezielle Beziehung zwischen dem Beschuldigten und C.________. Es sei eine Art Vater- Sohn-Beziehung. Der Geschädigte nehme es dem Beschuldigten sehr wohl übel, was geschehen sei. Dennoch würden sie regelmässig telefonieren. Der Beschuldigte sei sympathisch.