85 für die Kammer als erstellt. Diese kann sich somit den zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz anschliessen, zumal weder von der Verteidigung noch seitens des Beschuldigten etwas dagegen vorgebracht wurde. 44.2 Rechtliche Würdigung Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung führte Rechtsanwalt B.________ aus, dass C.________ ein Unternehmer vom «alten Schrot und Korn», aber nicht naiv sei. Er habe den Beschuldigten zuvor nicht gekannt und habe diesem dennoch mehrere Darlehen gewährt.