Im Vertrauen auf die Wahrheit dieses Schreibens gewährte C.________ am 04.11.2015 A.________ zwei Darlehen über insgesamt CHF 75‘000.00, wobei der Beschuldigte ganz geschickt in Aussicht stellte, er werde im nächsten Frühling durch die Firma von C.________ eine Lagerhalle bauen lassen. Damit betonte er indirekt, er habe nur sehr vorübergehende Liquiditätsprobleme und werde, sobald die Erbschaft ausbezahlt sei, auf dem Reithof ein grösseres Bauprojekt verwirklichen. Am 22.12.2015 gewährte C.________ A.________ ein weiteres Darlehen über CHF 50‘000.00, dies obwohl zu diesem Zeitpunkt die Erbschaft bereits hätte ausbezahlt worden sein sollen.