44. C.________ 44.1 Sachverhalt und Beweiswürdigung Für die Zusammenfassung des Sachverhalts gemäss Anklageschrift, der vorhandenen Dokumente sowie der Aussagen von C.________ sowie des Beschuldigten kann auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 18 632 ff., S. 128-132 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Diese präsentierte die vorhandenen Beweismittel umfassend und korrekt. Beweiswürdigend hielt die Vorinstanz zum Geschädigten C.________ Folgendes fest (pag.