Er stammt aus einer Generation, in der man sich noch auf Schreiben einer Gemeinde verlassen durfte und nicht jede Person „gegoogelt“ wird. Wie bereits weiter oben ausgeführt handelt es sich beim verwendeten Schreiben um eine „gute Fälschung“, die nicht sofort als eine solche auffällt. Insgesamt kommt das Gericht zum Schluss, dass AI.________ nicht leichtsinnig gehandelt hat, was die Arglist auszuschliessen vermöchte.