Zur Täuschung benutzte er das gefälschte Schreiben der Gemeinde N.________(Ort), welches bestätigte, dass er in Kürze eine Auszahlung von rund CHF 1.5 Mio. erhalten werde. Die Verwendung des gefälschten Schreibens stellt eine betrügerische Machenschaft dar. Damit ist die Arglist gegeben. Wie beweiswürdigend festgehalten, handelt es sich bei AI.________ um einen 84-jährigen Mann, der seinem Gegenüber mit Wohlwollen und Vertrauen begegnet. Er stammt aus einer Generation, in der man sich noch auf Schreiben einer Gemeinde verlassen durfte und nicht jede Person „gegoogelt“ wird.