43.2 Rechtliche Würdigung Diese Umstände sowie der hohe versprochene Zins vermögen nicht zu einer die Arglist ausschliessenden Opfermitverantwortung führen. Der Beschuldigte ging gezielt vor und baute ein ganzes Lügengebäude auf, um seine Ausführungen glaubhafter wirken zu lassen. Der Beschuldigte nutzte vorliegend einen älteren Herrn aus, der sich noch auf ein Ehrenwort, ein „offizielles“ Dokument sowie einen Handschlag verliess. Der Beschuldigte verlangte denn auch nicht – wie bei anderen Geschädigten im Kanton CP.