noch aus einer Generation stammt, in der nicht alles und jeder hinterfragt wird und im Internet schnelle Recherchen getätigt werden, sondern er sich auf einen Handschlag und ein Versprechen verlässt sowie vor allem „offiziellen“ Papieren der Gemeinde Glauben schenkt. In Übereinstimmung mit der Vorinstanz kommt die Kammer zum Schluss, indem der Geschädigte noch immer an die Geschichten des Beschuldigten glaubt, diesen herumchauffiert und ihm gar weitere CHF 6‘000.00 übergab, sich ganz deutlich dessen Naivität und die Hoffnung auf das Gute im Gegenüber zeigt (pag. 18 631, S. 127 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).