05 014 016, Z. 544-550). Auf Vorhalt der Aussage von AI.________, wonach ihm der Beschuldigte ein «Formular» der Gemeinde N.________(Ort) (pag. 04 001 013) vorgelegt habe, gab der Beschuldigte schliesslich zu, dass dies stimme (pag. 18 399, Z. 805). Für die Kammer ist damit erstellt, das der Beschuldigte dem Geschädigten seine bisherigen Geschichten von N.________(Ort), dem Kieswerk und der Erbschaft erzählte und diesem zur Bekräftigung seiner Ausführungen, das gefälschte Schreiben der Gemeinde N.________(Ort) sowie die gefälschte Bestätigung der CI.________ AG betreffend eine Auszahlung von CHF 100‘000.00 zu Gunsten des Geschädigten vorlegte.