Der Beschuldigte bestritt anfangs, dass er dem Geschädigten irgendwelche Dokumente abgegeben habe. Übereinstimmend mit dem Geschädigten führte er dagegen aus, dass er diesem vom Kiesabbau erzählt habe und dass dies sicher sei, er das Geld aber noch nicht erhalten habe. Zudem habe er ihm eine Abrechnung aus dem Verkauf des Grundstückes AV.________ vorgelegt (pag. 05 009 012, Frage 72). Gegenüber der Staatsanwaltschaft räumte er sodann ein, dass er dem Geschädigten ein gefälschtes Dokument der CI.________ AG vorgelegt habe, um seine Kreditwürdigkeit zu untermauern. Das Schreiben der Gemeinde N.________(Ort) habe er AI.________ dagegen nicht gezeigt (pag. 05 014 016, Z. 544-550).