18 383, Z. 92-96). Der Beschuldigte habe jeweils sehr hohe Beträge aus der Erbschaft und aus dem Kiesabbau genannt. Er habe von CHF 3 bis 4 Millionen gesprochen, welche der Kiesabbau hätte einbringen sollen. Dies sei für ihn realistisch gewesen (pag. 18 384, Z. 127-129). Schliesslich habe der Beschuldigte ihn am 10. März 2017 mit einem sogenannten Herrn CH.________, angeblicher Miteigentümer des Kieswerks besucht, um ein weiteres Darlehen von CHF 6'000.00 zu erbitten. Herr CH.________ habe sich als Waagmeister ausgegeben (pag. 18 384, Z. 136-147). Der Beschuldigte bestritt anfangs, dass er dem Geschädigten irgendwelche Dokumente abgegeben habe.