18 384, Z. 133; pag. 18 399, Z. 830). Aus der Anzeige der Kantonspolizei CP.________ geht hervor, dass der Beschuldigte gegenüber AI.________ erzählt habe, es stehe eine Erbschaft aus dem Kiesverkauf seines verstorbenen Vaters bevor, an dessen Geld er derzeit nicht herankomme (pag. 04 008 007). Dies bestätigte der Geschädigte im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung. Der Beschuldigte habe ihm ein Formular der Gemeinde N.________(Ort) gezeigt. Gemäss diesem Formular habe dem Beschuldigten eine Erbschaft von CHF 1.4 oder 1.5 Millionen ausbezahlt werden sollen. Der Geschädigte bestätigte, dass es sich um das Formular auf pag. 04 001 015 gehandelt habe (pag. 18 383, Z. 92-96).