82 Übereinstimmend schilderten der Beschuldigte und der Geschädigte AI.________ (Jahrgang 1933), dass sie sich über einen gemeinsamen bekannten Landwirt kennenlernten. Der Beschuldigte habe diesem Landwirt die Situation erklärt und dieser habe ihn an den Geschädigten verwiesen (pag. 05 009 012, Frage 67; pag. 18 382; Z. 44 f.). Weiter ist unbestritten und für die Kammer erstellt, dass AI.________ innerhalb einer Woche Darlehen von insgesamt CHF 369‘000.00 gewährt hat (pag. 04 008 004 ff.) und diese Darlehen bis anhin nicht zurückbezahlt wurden (pag. 18 384, Z. 133;