Die Vermögensübertragung fand am 8. August 2015 statt und erfolgte gestützt auf den kurzen Darlehensvertrag, welchem die Täuschungen zu Grunde lagen. Der Darlehensvertrag wurde zwar nur vom Geschädigten selbst unterschrieben, der Beschuldigte führte aber ebenfalls aus, das Geld erhalten und schliesslich zurückbezahlt zu haben (pag. 05 011 009, Frage 59). Der Vermögensschaden war vorliegend durch eine Vermögensgefährdung gegeben.