Es ist offensichtlich, dass der Beschuldigte auch dem Geschädigten AH.________ Lügen erzählte, um diesen zu einer Darlehensgewährung zu bewegen. Entgegen der üblichen Geschichte rund um die angebliche Erbschaft und dem Guthaben aus Kiesabbau, erzählte der Beschuldigte diesem, dass ihm das Portemonnaie gestohlen worden sei und er ein Pferd am Zoll abholen müsse. Der Beschuldigte handelte in einer Blitzaktion. Nachdem er eine Stunde zuvor beim Geschädigten Diesel getankt hatte, kehrte er mit seiner Bitte um ein Darlehen zu diesem zurück.