80 Zoll (pag. 05 209 003). Es liegen nur wenige Aussagen des Beschuldigten vor, da dieser das Geld zurück bezahlt hat – wenn auch mit etwas Verspätung – und diese Angelegenheit für ihn damit erledigt ist (pag. 05 011 009; pag. 05 014 018). Die Kammer stellt deshalb in Übereinstimmung mit der Vorinstanz auf die Ausführungen des Geschädigten rund um die neue – aber wohl ebenfalls unwahre – Hauptgeschichte ab. 42.2 Rechtliche Würdigung Auch betreffend den Geschädigten AH.________ verneinte Rechtsanwalt B.___