Weil aber AH.________ gemäss eigenen Aussagen die Erbschaft und die Kiesgrube nicht in direkten Zusammenhang mit der Darlehensgewährung brachte, kann die Frage letztlich vom Gericht offen gelassen werden. A.________ bezahlte die Darlehenssumme zwar nicht wie vereinbart am Montag, jedoch noch in der gleichen Woche zurück, dies hauptsächlich deshalb, weil AH.________ A.________ mit der angeblichen langen Bekanntschaft zu einer Mitarbeiterin von A.________ unter Druck setzte.»